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Individuelle Prüffristen statt Pauschalintervalle

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine starren Prüffristen vor. Stattdessen müssen die Intervalle auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt werden. Das bedeutet: Sie können Prüffristen verlängern, wo das Risiko gering ist, und verkürzen, wo es nötig ist. Das spart Kosten und erhöht die Sicherheit zugleich.

Die SFC Group erstellt Ihnen ein maßgeschneidertes Prüfkonzept: Wir analysieren Ihren Betrieb, bewerten die Gefährdung jeder Betriebsmittelgruppe und legen individuelle Fristen fest. Zusätzlich übernehmen wir die digitale Verwaltung aller Termine – mit automatischen Erinnerungen und Übersichtslisten für Ihre Geschäftsführung.

Prüffristen & Prüfkonzept – alles aus einer Hand

Von der Gefährdungsbeurteilung über die Konzepterstellung bis zur laufenden Fristenverwaltung.

Gefährdungsbeurteilung

Systematische Analyse Ihres Betriebs zur Festlegung individueller Prüffristen nach DGUV V3 und BetrSichV. Wir bewerten jede Betriebsmittelgruppe nach Einsatzort, Beanspruchung, Umgebungsbedingungen und Fehlerquote. Das Ergebnis ist eine fundierte Grundlage für Ihr Prüfkonzept.

Prüfkonzept-Erstellung

Maßgeschneidertes Prüfkonzept mit allen Betriebsmitteln, individuellen Fristen und klaren Zuständigkeiten. Wir definieren Prüfarten, Prüfmethoden und Prüfumfänge für jede Gerätekategorie. Das Konzept wird mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit abgestimmt.

Fristenverwaltung

Digitale Verwaltung aller Prüftermine mit automatischen Erinnerungen und Übersichtslisten. Sie erhalten rechtzeitig eine Benachrichtigung vor jedem fälligen Prüftermin. Keine Frist wird mehr übersehen – und Sie haben jederzeit den Überblick über den Status aller Betriebsmittel.

Compliance-Reporting

Regelmäßige Statusberichte für Geschäftsführung, Behörden und Versicherungen. Wir liefern Ihnen auf Knopfdruck den aktuellen Prüfstatus aller Betriebsmittel: Wie viele sind geprüft, wie viele stehen an, wo gibt es Mängel. Rechtssicher dokumentiert und prüfungsbereit.

Typische Prüffristen nach DGUV V3

Die Prüffristen basieren auf der Gefährdungsbeurteilung und können je nach Betrieb variieren. Hier finden Sie die gängigen Richtwerte.

Ortsveränderliche (Büro)
24 Monate
Ortsveränderliche (Werkstatt)
6–12 Monate
Ortsveränderliche (Baustelle)
3–6 Monate
Ortsfeste Anlagen
4 Jahre
Maschinen
12–24 Monate
Wallboxen
24–36 Monate
Schweißgeräte
12 Monate
Sicherheitsbeleuchtung
12 Monate

Ihre Vorteile beim Prüffristen-Management

  • Individuelle Fristen statt Pauschallösung: Wir bewerten jede Betriebsmittelgruppe einzeln. Wo das Risiko gering ist, verlängern wir die Fristen – das spart Ihnen Prüfkosten, ohne die Sicherheit zu gefährden.
  • Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung: Unsere Gefährdungsbeurteilungen entsprechen den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, der BetrSichV und der Arbeitstättenverordnung. Bei einer Prüfung durch Behörden oder Versicherungen sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Digitale Fristenverwaltung: Alle Termine, Prüfergebnisse und Dokumente sind digital verfügbar. Automatische Erinnerungen sorgen dafür, dass keine Frist verpasst wird. Ihr Verwaltungsaufwand sinkt erheblich.
  • Alles aus einer Hand: Gefährdungsbeurteilung, Prüfkonzept, Durchführung der Prüfungen und Fristenverwaltung – Sie haben einen Ansprechpartner für den gesamten Prozess.
  • Kostenoptimierung: Durch individuelle Fristen und gebundene Prüfaufträge senken wir Ihre Gesamtkosten für die DGUV-V3-Prüfung um bis zu 30 Prozent gegenüber Pauschalintervallen.
3–48 Mon.
Fristenspanne
Je nach Betriebsmittel
30.000 €
max. Bußgeld
Bei fehlender Fristenverwaltung
100%
Überblick
Mit digitalem Prüfkataster
0
verpasste Fristen
Mit automatischen Erinnerungen

Von der Analyse zum Prüfkonzept

Individuelle Prüffristen statt Pauschalansätze – wir erstellen Ihr maßgeschneidertes Prüfkonzept mit digitaler Fristenverwaltung.

1

Ist-Aufnahme

Vollständige Erfassung aller prüfpflichtigen Betriebsmittel, Anlagen und deren aktuellem Zustand. Wir erstellen ein digitales Kataster als Basis für Ihre Prüfplanung.

2

Gefährdungsbeurteilung

Analyse der Einsatzumgebungen, Nutzungshäufigkeit und besonderen Gefährdungen pro Betriebsmittel. Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt die individuellen Prüffristen.

3

Prüfkonzept mit Fristen

Individueller Prüfplan mit optimierten Fristen, Zuständigkeiten und Kostenplanung. Klar priorisiert nach Dringlichkeit und wirtschaftlich sinnvoll gebündelt.

4

Digitale Fristenverwaltung

Einrichtung einer digitalen Verwaltung mit automatischen Erinnerungen, Statusübersicht und Reporting. Sie verpassen keinen Prüftermin und haben jederzeit den Überblick.

Häufige Fragen zu Prüffristen & Prüfkonzept

Häufige Fragen

Nicht jedes Betriebsmittel unterliegt der gleichen Beanspruchung. Ein Bürocomputer hat ein anderes Risikoprofil als eine Handbohrmaschine auf der Baustelle. Die DGUV Vorschrift 3 fordert daher, dass Prüffristen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt werden. Dabei fließen Faktoren wie Einsatzhäufigkeit, Umgebungsbedingungen, bisherige Fehlerquote und potenzielle Schadensfolgen ein. Das Ergebnis sind differenzierte Fristen, die sowohl die Sicherheit erhöhen als auch unnötige Prüfkosten vermeiden.

Verantwortlich ist der Unternehmer beziehungsweise die Geschäftsführung. In der Praxis wird die Festlegung an eine befähigte Person oder einen externen Dienstleister wie die SFC Group delegiert. Die Fristen müssen auf einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung basieren und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit bestätigt werden. Die Berufsgenossenschaft kann bei einer Betriebsprüfung die Nachweise anfordern.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse aller relevanten Risiken, die von elektrischen Betriebsmitteln ausgehen. Sie umfasst die Erfassung aller Geräte, die Bewertung der Einsatzbedingungen, die Analyse der Fehlerhistorie und die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen – darunter auch die Festlegung individueller Prüffristen. Die Gefährdungsbeurteilung ist nach Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV und DGUV V3 Pflicht und muss dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.

Ja, und in vielen Fällen ist das sogar sinnvoll. Bei Betriebsmitteln mit hoher Beanspruchung, ungünstigen Umgebungsbedingungen (Feuchtigkeit, Staub, mechanische Belastung) oder einer erhöhten Fehlerquote empfehlen wir kürzere Prüfintervalle. Umgekehrt können Fristen für Bürogeräte mit geringer Beanspruchung auf bis zu 48 Monate verlängert werden – wenn die Gefährdungsbeurteilung das belegt. Das optimiert Ihre Kosten bei gleichbleibender Sicherheit.

Mit einer digitalen Fristenverwaltung behalten Sie den Überblick – auch bei hunderten oder tausenden Betriebsmitteln. Die SFC Group stellt Ihnen ein System bereit, das alle Prüftermine zentral verwaltet und automatisch Erinnerungen versendet. Sie sehen auf einen Blick, welche Geräte fällig sind, welche Mängel offen sind und wie der Gesamtstatus aussieht. Regelmäßige Statusberichte liefern wir Ihnen zusätzlich für Geschäftsführung und Behörden.

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