Prüfpflicht für alle tragbaren Elektrogeräte
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder dafür vorgesehen sind – vom Laptop über die Bohrmaschine bis zum Verlängerungskabel. Die DGUV Vorschrift 3 schreibt die regelmäßige Prüfung dieser Geräte verbindlich vor.
Die SFC Group prüft Ihre ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 mit kalibrierten Messgeräten. Jedes Gerät durchläuft eine dreistufige Prüfung: Sichtprüfung, Messung (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom) und Funktionstest. Sie erhalten rechtssichere Protokolle und Prüfplaketten für jedes Gerät.
Ihr Vorteil bei der Geräteprüfung
Schnell, gründlich und mit minimaler Störung Ihres Betriebs. So prüfen wir ortsveränderliche Betriebsmittel.
- Vor-Ort-Prüfung ohne Geräteabholung: Wir prüfen direkt an Ihrem Standort. Ihre Mitarbeiter können in der Regel weiterarbeiten, während wir die Geräte nacheinander prüfen.
- Digitale Erfassung per Barcode: Jedes Gerät erhält einen individuellen Barcode-Aufkleber. So ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit und eine automatische Fristenerinnerung gewährleistet.
- Prüfplakette sofort: Bestandene Geräte erhalten direkt nach der Prüfung die Prüfplakette mit nächstem Prüftermin. So sehen Sie und Ihre Mitarbeiter auf einen Blick den Status.
- Mängelsofortmeldung: Defekte Geräte werden sofort gekennzeichnet und Sie erhalten eine separate Mängelliste mit Handlungsempfehlung – noch am selben Tag.
- Kapazität für Großaufträge: Mit 200 Fachkräften prüfen wir auch Großbestände von mehreren tausend Geräten in kurzer Zeit – deutschlandweit und termingerecht.
Ablauf der Geräteprüfung
Jedes Gerät wird systematisch erfasst, geprüft und dokumentiert – nach DIN VDE 0701-0702.
Erfassung & Barcode-Scan
Jedes Gerät wird mit Barcode oder RFID erfasst und in unsere digitale Prüfdatenbank aufgenommen. So entsteht ein lückenloser Bestandskatalog aller ortsveränderlichen Betriebsmittel.
Sichtprüfung
Visuelle Kontrolle auf Beschädigungen: Kabel, Stecker, Gehäuse, Zugentlastung und Typenschild. Bereits hier erkennen unsere Prüfer häufige Mängel wie aufgeschärfelte Leitungen oder defekte Steckerverbindungen.
Messtechnische Prüfung
Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom und Funktionsprüfung nach DIN VDE 0701-0702. Alle Messwerte werden digital erfasst und automatisch mit den Grenzwerten abgeglichen.
Prüfplakette & Protokoll
Bestandene Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin. Sie erhalten ein vollständiges digitales Prüfprotokoll – je Gerät einzeln nachvollziehbar und revisionssicher.
Gerätetypen im Überblick
Erstprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen elektrischen Anlage oder nach wesentlicher Änderung ist eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 Pflicht. Wir prüfen Besichtigung, Erprobung und Messung – und dokumentieren alle Ergebnisse für Ihre Unterlagen und die Berufsgenossenschaft.
Wiederkehrende Prüfung
Die regelmäßige Wiederholungsprüfung stellt sicher, dass Ihre elektrischen Anlagen und Geräte weiterhin den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wir prüfen nach DIN VDE 0701-0702 und halten die festgelegten Fristen zuverlässig ein.
Gefährdungsbeurteilung
Systematische Analyse zur Festlegung individueller Prüffristen für Ihre Betriebsmittel und Anlagen. Wir bewerten Einsatzort, Nutzungshäufigkeit und Umgebungsbedingungen und erstellen einen maßgeschneiderten Prüfplan nach TRBS 1201.
Prüfdokumentation
Rechtssichere Protokolle nach DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0100-600. Alle Messwerte, Prüfergebnisse und Bewertungen werden digital erfasst und als PDF bereitgestellt. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Verwaltung Ihrer Prüffristen.
Diese Geräte prüfen wir für Sie
Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V3 und DIN VDE 0701-0702 – vom Laptop bis zum Industriestaubsauger.
Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 3
FAQ
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren des elektrischen Stroms. Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Branche und Größe.
Jeder Unternehmer ist nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Das gilt für Industriebetriebe, Handwerksbetriebe, Büros, Einzelhandel, Gastronomie und alle anderen Gewerbebetriebe. Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung einer Elektrofachkraft erfolgen.
Die Erstprüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen elektrischen Anlage oder nach einer wesentlichen Änderung. Sie wird nach DIN VDE 0100-600 durchgeführt und umfasst Besichtigung, Erprobung und Messung. Die wiederkehrende Prüfung ist die regelmäßige Überprüfung bestehender Anlagen und Geräte nach DIN VDE 0701-0702 in den festgelegten Prüffristen.
Ortsfeste elektrische Anlagen müssen alle vier Jahre geprüft werden, in Betriebsstätten mit besonderer Gefährdung jährlich. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büros alle zwei Jahre, auf Baustellen alle drei Monate. Die konkreten Fristen werden durch eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201 individuell festgelegt. Wir beraten Sie zur optimalen Fristgestaltung für Ihren Betrieb.
Bei einem Arbeitsunfall ohne gültige Prüfnachweise drohen schwerwiegende Konsequenzen: Bußgelder bis zu 30.000 Euro, persönliche Haftung des Unternehmers, Regress durch die Berufsgenossenschaft und Verlust des Versicherungsschutzes. Auch ohne Unfall können fehlende Prüfungen bei Betriebskontrollen durch die Gewerbeaufsicht zu Auflagen und Bußgeldern führen.