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Warum die UVV-Prüfung von Türen und Toren Pflicht ist

Kraftbetätigte Türen, Tore, Schranken und Fenster bergen erhebliche Verletzungsrisiken. Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen können zu schweren Unfällen führen. Die DGUV Vorschrift 1, die ASR A1.7 und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten Betreiber zur regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person.

Die SFC Group führt UVV-Prüfungen für kraftbetätigte Türen und Tore durch. Unsere Prüfer dokumentieren den Zustand jeder Anlage, messen Schließkräfte und erstellen revisionssichere Prüfprotokolle. Mängel werden auf Wunsch direkt behoben.

SFC Techniker bei der UVV-Prüfung eines Tors
DGUV
Vorschrift 1
ASR A1.7
Türen & Tore
200+
Fachkräfte
25+
Standorte

UVV-Prüfung – Unser Leistungsspektrum

Sektionaltore

Sektionaltore in Hallen und Garagen werden auf Schließkraft, Notentriegelung, Lichtschranken und mechanischen Zustand geprüft. Jede Sicherheitseinrichtung wird einzeln getestet und im Prüfprotokoll dokumentiert.

Rolltore & Rollgitter

Rolltore und Rollgitter werden auf Funktion, Schließkraft, Nothandbetrieb und Sicherheitsendschalter geprüft. Verschleiß an Führungsschienen, Federn und Antrieb wird frühzeitig erkannt und dokumentiert.

Automatiktüren

Automatische Schiebe- und Drehtüren werden nach DIN 18650 und ASR A1.7 geprüft. Sensoren, Schließkräfte, Notöffnung und Barrierefreiheit – jede Funktion wird einzeln getestet. Besonders wichtig für öffentlich zugängliche Gebäude.

Schnelllauftore

Schnelllauftore in Logistik und Produktion unterliegen besonderen Anforderungen. Wir prüfen Schließgeschwindigkeit, Sicherheitsleisten, Lichtschranken und Steuerung. Hohe Taktzahlen erfordern kürzere Prüfintervalle.

Schrankenanlagen

Parkplatz- und Zufahrtsschranken werden auf Funktion, Sicherheit und mechanischen Zustand geprüft. Schließkraft, Notentriegelung und Steuerung werden dokumentiert. Bei Bedarf justieren wir die Anlage direkt vor Ort.

Kraftbetätigte Fenster

Automatische Rauch- und Wärmeabzugsfenster (RWA) und motorische Fenster werden auf Funktion und Sicherheit geprüft. Besonders im Brandschutzkontext ist die einwandfreie Funktion lebenswichtig. Prüfung nach Herstellervorgaben und ASR A1.7.

Ihr Partner für UVV-Prüfungen

Prüfung und Reparatur aus einer Hand – dokumentiert, rechtskonform und bundesweit verfügbar.

  • Befähigte Prüfer nach TRBS 1203: Unsere Prüfer erfüllen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Jede Prüfung ist rechtskonform und befreit Sie als Betreiber von der persönlichen Haftung.
  • Prüfung und Reparatur aus einer Hand: Mängel werden im Prüfprotokoll dokumentiert und auf Wunsch direkt behoben. Kein zweiter Termin, kein Koordinationsaufwand mit Drittfirmen.
  • 200 Fachkräfte an 25+ Standorten: Kurze Anfahrtswege, flexible Terminplanung und schnelle Verfügbarkeit. Auch große Objektbestände prüfen wir effizient und termingerecht.
  • Digitale Prüfprotokolle: Revisionssichere Dokumentation mit Fotos, Messwerten und Bewertung. Sofort verfügbar für Ihre Unterlagen, die Berufsgenossenschaft und Auditoren.
  • Wartungsverträge: Automatische Erinnerung an fällige Prüfungen. Planbare Kosten und garantierte Termine. Keine verpassten Fristen.
SFC Prüfer bei der UVV-Prüfung
200+
Fachkräfte bundesweit
25+
Standorte
9
Fachbereiche
24/7
Notfalldienst

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung

Häufige Fragen

Alle kraftbetätigten Türen, Tore, Schranken und Fenster müssen regelmäßig geprüft werden. Dazu gehören: Sektionaltore, Rolltore, Schnelllauftore, automatische Schiebe- und Drehtüren, Schrankenanlagen und motorisch betriebene Fenster. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, der DGUV Vorschrift 1 und der ASR A1.7.

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt mindestens eine jährliche Prüfung vor. Bei hoher Beanspruchung (z. B. Schnelllauftore in der Logistik) können kürzere Intervalle erforderlich sein. Die Gefährdungsbeurteilung legt die konkreten Fristen fest. Wir beraten Sie zu den für Ihre Anlagen passenden Intervallen.

Mängel werden im Prüfprotokoll mit Foto und Beschreibung dokumentiert und nach Dringlichkeit klassifiziert. Sicherheitskritische Mängel erfordern eine sofortige Stilllegung der Anlage bis zur Reparatur. Kleinere Mängel bekommen eine Frist. Als Full-Service-Dienstleister können wir Reparaturen direkt im Anschluss durchführen.

Die Kosten richten sich nach der Anzahl und dem Typ der Anlagen. Bei größeren Objektbeständen sinkt der Einzelpreis durch effiziente Routenplanung. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Aufnahme Ihres Anlagenbestands. Die Bestandsaufnahme ist kostenlos.

Der Betreiber haftet persönlich für die Einhaltung der Prüfpflichten. Bei einem Unfall ohne gültiges Prüfprotokoll drohen strafrechtliche Konsequenzen, Schadensersatzklagen und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person schützt Sie als Betreiber vor diesen Risiken.

DGUV & ASR A1.7 – rechtskonform prüfen

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Kostenlose Bestandsaufnahme, digitale Prüfprotokolle – bundesweit verfügbar.

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ISO 9001:2015 DGUV Vorschrift 1 ASR A1.7 GEFMA Innungsfachbetrieb