Normgerechte Prüfung Ihrer Produktionsanlagen
Produktionsmaschinen unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Betreiber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel – dazu zählen auch CNC-Maschinen, Pressen, Fördersysteme und Verpackungsanlagen. Zusätzlich definiert die DIN EN 60204-1 die sicherheitstechnischen Anforderungen an die elektrische Ausrüstung von Maschinen.
Die SFC Group prüft Ihre Maschinen nach beiden Normen: DGUV V3 für die wiederkehrende Elektroprüfung und EN 60204-1 für die sicherheitstechnische Bewertung der gesamten elektrischen Ausrüstung. Unsere Prüftechniker dokumentieren alle Ergebnisse digital und liefern rechtssichere Protokolle – direkt vor Ort, ohne Nachbearbeitungszeit.
Maschinenprüfung nach Typ
Von der CNC-Fräse bis zur Verpackungslinie – wir prüfen jede Maschine normgerecht und dokumentieren alle Ergebnisse digital.
CNC-Maschinen
Prüfung von CNC-Fräsen, Drehmaschinen und Bearbeitungszentren nach EN 60204-1. Wir prüfen die elektrische Sicherheit, die Not-Halt-Funktion und sämtliche Schutzeinrichtungen. Die Prüfung umfasst Isolationsmessung, Schutzleiterwiderstand und Funktionstest aller sicherheitsrelevanten Bauteile.
Pressen & Stanzen
Sicherheitsprüfung hydraulischer und mechanischer Pressen nach Maschinenrichtlinie und DGUV V3. Wir kontrollieren Zweihandschaltungen, Lichtschranken, Schutzhauben und die gesamte elektrische Steuerung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Funktionssicherheit der Schutzeinrichtungen.
Fördertechnik
Prüfung von Förderbändern, Rollenbahnen und Hebebühnen auf elektrische Sicherheit und mechanische Funktion. Wir prüfen Antriebe, Steuerungen, Not-Halt-Einrichtungen und Schutzverkleidungen. Alle Ergebnisse werden in einem digitalen Prüfprotokoll dokumentiert.
Verpackungsanlagen
Elektroprüfung automatischer Verpackungslinien und Palettieranlagen nach DIN EN 60204-1. Wir prüfen die komplette elektrische Ausrüstung inklusive Sensorik, Pneumatik-Steuerung und Sicherheitskreise. Produktionspausen werden durch effiziente Prüfplanung minimiert.
Diese Maschinen prüfen wir
Elektrische Sicherheitsprüfung für alle Maschinentypen nach DIN EN 60204-1 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Warum SFC Group für Maschinenprüfung
- EN 60204-1 zertifiziert: Unsere Prüftechniker sind nach DIN EN 60204-1 qualifiziert und führen alle Prüfungen normgerecht durch. Sie erhalten rechtssichere Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht.
- Produktionspausen minimiert: Wir stimmen Prüftermine auf Ihren Produktionsplan ab. Durch mobile Prüftechnik und effiziente Abläufe reduzieren wir Stillstandzeiten auf das absolute Minimum.
- Digitale Protokolle: Alle Messwerte und Prüfergebnisse werden digital erfasst und sofort als PDF bereitgestellt. Keine handschriftlichen Protokolle, keine Wartezeit, kein Papierchaos.
- CE-Konformitätsprüfung: Neben der DGUV V3 Prüfung bewerten wir auf Wunsch die CE-Konformität Ihrer Maschinen. Besonders relevant bei älteren Anlagen oder nach wesentlichen Änderungen.
- Bundesweit verfügbar: Mit über 200 Fachkräften an 25+ Standorten sind wir deutschlandweit im Einsatz. Auch große Maschinenparks prüfen wir termingerecht und effizient.
Maschinenprüfung Schritt für Schritt
Elektrische Sicherheit und CE-Konformität Ihrer Maschinen – geprüft nach DIN EN 60204-1 und Maschinenrichtlinie.
Dokumentationscheck
Prüfung der CE-Konformitätserklärung, Betriebsanleitung und vorhandener Schaltpläne nach EN 60204-1. Wir identifizieren fehlende Unterlagen und Dokumentationslücken.
Sicherheitseinrichtungen
Funktionsprüfung aller Not-Halt-Taster, Schutzgitter, Lichtschranken und Verriegelungen. Jede Sicherheitseinrichtung wird einzeln getestet und dokumentiert.
Elektrische Messungen
Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Funktionsprüfung der elektrischen Ausrüstung nach DIN EN 60204-1. Messung mit kalibrierten Prüfgeräten und lückenloser Protokollierung.
Gesamtprotokoll & CE-Bewertung
Vollständiges Prüfprotokoll mit Bewertung der Maschinenrichtlinien-Konformität und konkreten Handlungsempfehlungen. Inklusive Mängelkategorisierung und Nachprüfungsplanung.
Häufige Fragen zur Maschinenprüfung
FAQ
Grundsätzlich müssen alle Maschinen mit elektrischem Antrieb nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Das umfasst CNC-Maschinen, Pressen, Stanzen, Förderanlagen, Verpackungsmaschinen, Druckmaschinen und alle weiteren elektrisch betriebenen Produktionsanlagen. Auch Maschinen mit pneumatischen oder hydraulischen Komponenten sind betroffen, sofern sie über eine elektrische Steuerung verfügen.
Die Prüffristen werden durch eine Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt. Als Richtwert gelten für ortsfeste Maschinen in normaler Umgebung vier Jahre, in rauer Industrieumgebung ein bis zwei Jahre. Ortsveränderliche Maschinen müssen je nach Einsatzort alle sechs bis zwölf Monate geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen die optimalen Fristen basierend auf Ihren konkreten Einsatzbedingungen.
Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass eine Maschine bei Erstinverkehrbringung den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht. Bei wesentlichen Änderungen an einer Maschine kann eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich werden. Wir prüfen auf Wunsch, ob Änderungen an Ihren Maschinen als wesentlich einzustufen sind und ob eine neue CE-Bewertung nötig ist. So vermeiden Sie rechtliche Risiken.
Die Kosten hängen von Maschinentyp, Komplexität und Anzahl der zu prüfenden Anlagen ab. Eine einfache Prüfung beginnt im zweistelligen Eurobereich pro Maschine. Bei größeren Maschinenparks bieten wir Pauschalpreise mit deutlichen Mengenrabatten. Nach Erfassung Ihres Maschinenbestands erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten.
Für die Messung von Isolationswiderstand und Schutzleiterwiderstand muss die Maschine kurzzeitig vom Netz getrennt werden. Die reine Messzeit beträgt je nach Komplexität 15 bis 60 Minuten pro Maschine. Wir stimmen den Prüfplan so ab, dass Ihre Produktion möglichst wenig beeinträchtigt wird – zum Beispiel durch Prüfung in Schichtwechseln oder geplanten Wartungsfenstern.
Bereits 200+ Betriebe vertrauen auf unsere DGUV V3 Prüfung
Jetzt Prüfung anfragen
Bußgelder bis 30.000 € vermeiden – lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Befähigte Prüfer nach TRBS 1203, rechtssichere Protokolle.