Brandschutzwände, Türen und Verglasungen – normgerecht geplant und installiert
Baulicher Brandschutz bildet das Fundament jedes Brandschutzkonzepts. Er verhindert die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch feuerbeständige Bauteile. Die SFC Group plant und installiert Brandwände, Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen und Brandschutzbekleidungen nach den Landesbauordnungen und DIN 4102. Wir arbeiten mit zertifizierten Materialien und dokumentieren jeden Einbau revisionssicher für Bauherren, Behörden und Versicherungen.
Unsere Brandschutzmonteure sind speziell geschult und kennen die Anforderungen der jeweiligen Gebäudeklasse. Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Bürokomplex oder Industriehalle – wir dimensionieren die baulichen Maßnahmen exakt nach Ihrem Brandschutzkonzept und stimmen uns mit Architekten, Fachplanern und Behörden ab.
Baulicher Brandschutz – komplett aus einer Hand
Von der Brandwand bis zur Brandschutzverglasung: Alle baulichen Maßnahmen für Ihr Gebäude.
Brandwände & Brandschutzwände
Planung und Errichtung von Brandwänden nach DIN 4102-3. Wir setzen feuerbeständige Wände in Massivbauweise oder als Trockenbaukonstruktion um – abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Brandschutzkonzepts und die jeweilige Gebäudeklasse.
Brandschutztüren & -tore
Einbau und Wartung von T30- und T90-Brandschutztüren nach DIN EN 1634-1. Drehflügeltüren, Schiebetore und Rolltore mit Feststellanlagen – inklusive Erstabnahme, Prüfprotokoll und regelmäßiger Funktionskontrolle.
Brandschutzverglasungen
Feuerbeständige Verglasungen der Klassen G30 bis F90 für Flure, Treppenhäuser und Fassaden. Wir verbauen geprüfte Systeme namhafter Hersteller und dokumentieren den Einbau lückenlos für die Bauaufsicht.
Brandschutzbekleidungen
Brandschutzbekleidung von Stahlträgern, Lüftungskanälen und Kabeltrassenanlagen mit zertifizierten Plattensystemen oder Spritzputz. Wir erhöhen den Feuerwiderstand bestehender Bauteile auf F30, F60 oder F90 – ohne aufwendige Umbauten.
Fluchtweg-Sicherung
Bauliche Sicherung von Flucht- und Rettungswegen durch Rauchschutztüren, Schleusen und brandschutztechnische Ertüchtigung von Treppenhäusern. Wir stellen sicher, dass alle Fluchtwege die Anforderungen der ASR A2.3 erfüllen.
Bestandssanierung
Brandschutztechnische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden: Nachrüstung von Brandwänden, Austausch nicht mehr konformer Türen und Schließung brandschutztechnischer Mängel. Wir erstellen eine Bestandsanalyse und setzen die Maßnahmen priorisiert um.
Ihre Vorteile im baulichen Brandschutz
Zertifizierte Materialien, eigene Monteure und lückenlose Dokumentation für Behörden und Versicherungen.
- Zertifizierte Materialien: Wir verbauen ausschließlich Brandschutzprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) oder europäischer technischer Bewertung (ETA). Das sichert die Abnahme durch die Bauaufsicht.
- Revisionssichere Dokumentation: Jeder Einbau wird mit Fotos, Prüfzeugnissen und Einbauprotokoll dokumentiert. Sie erhalten eine vollständige Brandschutzakte für Ihr Gebäude.
- Alle Gewerke im Haus: Elektro, Sanitär, Klima und Lüftung kommen aus einer Hand. So stimmen wir die Durchführungen in Brandwänden direkt mit unseren eigenen Fachbereichen ab.
- Eigene Monteure: Keine Subunternehmer – unsere geschulten Brandschutzmonteure setzen alle Maßnahmen selbst um. Das garantiert gleichbleibende Qualität auf jeder Baustelle.
- Schnelle Reaktionszeiten: Mit über 25 Standorten deutschlandweit sind wir kurzfristig vor Ort – auch bei dringenden Nachrüstungen oder behördlichen Auflagen.
Häufige Fragen zum baulichen Brandschutz
Häufige Fragen
Baulicher Brandschutz umfasst alle fest eingebauten Bauteile, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Dazu zählen Brandwände, Brandschutzdecken, Brandschutztüren und -tore, Brandschutzverglasungen, Brandschutzbekleidungen von Stahlträgern sowie die brandschutztechnische Abschottung von Durchführungen. Die Anforderungen an baulichen Brandschutz sind in den Landesbauordnungen und der DIN 4102 geregelt.
Die Feuerwiderstandsklassen geben an, wie lange ein Bauteil einem Normbrand standhält: F30 bedeutet 30 Minuten, F60 bedeutet 60 Minuten und F90 bedeutet 90 Minuten. Die erforderliche Klasse hängt von der Gebäudeklasse und der Nutzung ab. In der Regel verlangen die Landesbauordnungen für tragende Wände und Decken mindestens F30 (Gebäudeklasse 3) bis F90 (Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten).
Brandschutztüren müssen ersetzt werden, wenn sie mechanisch beschädigt sind, nicht mehr vollständig schließen, die Dichtungen defekt sind oder die Zulassung abgelaufen ist. Bei der monatlichen Sichtkontrolle prüfen wir Schließmechanismus, Türblatt, Dichtungen und Feststellanlage. Stark frequentierte Türen in Fluchtwegen zeigen erfahrungsgemäß nach 15 bis 20 Jahren Verschleißerscheinungen, die einen Austausch erfordern.
Ja, baulicher Brandschutz lässt sich in Bestandsgebäuden nachrüsten. Typische Maßnahmen sind der Einbau von Brandschutztüren in vorhandene Öffnungen, die Ertüchtigung von Wänden durch Brandschutzplatten und die Nachrüstung von Brandschutzverglasungen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden stimmen wir die Maßnahmen mit der Denkmalbehörde ab. Eine Bestandsanalyse zeigt, welche Maßnahmen in Ihrem Gebäude notwendig und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Sie erhalten eine vollständige Brandschutzakte mit Einbauprotokollen, Prüfzeugnissen der verbauten Materialien, Fotodokumentation jedes Einbauorts und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ). Diese Dokumentation ist die Grundlage für die Abnahme durch die Bauaufsicht und dient als Nachweis gegenüber Versicherungen. Wir empfehlen, die Akte dauerhaft im Gebäude aufzubewahren.
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