Sicherheitsprüfung für Ihre Schweißtechnik
Lichtbogenschweißeinrichtungen unterliegen als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel der DGUV Vorschrift 3. Die jährliche Sicherheitsprüfung ist Pflicht – für WIG-, MIG/MAG- und Elektrodenhandschweißgeräte gleichermaßen. Die technischen Anforderungen definiert die DIN EN 60974-4.
Die SFC Group prüft Ihre Schweißgeräte direkt vor Ort in Ihrer Werkstatt oder auf der Baustelle. Unsere Prüftechniker erfassen alle Geräte, führen die vorgeschriebenen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse in digitalen Prüfprotokollen. Inklusive Zubehör wie Schlauchpakete, Massezangen und Leitungen.
Schweißgeräte-Prüfung – komplett und normkonform
Von WIG über MIG/MAG bis Elektrodenhandschweißen: Wir prüfen alle Gerätetypen und das Zubehör.
WIG-Schweissgeräte
Prüfung von Wolfram-Inertgas-Schweißgeräten nach DIN EN 60974-4 und DGUV Vorschrift 3. Wir messen Leerlaufspannung, Isolationswiderstand und Schutzleiterverbindung. Jedes Gerät erhält ein normkonformes Prüfprotokoll mit allen Messwerten und einer Prüfplakette.
MIG-/MAG-Geräte
Sicherheitsprüfung von Metall-Schutzgas-Schweißanlagen inklusive Drahtvorschubeinheit und Kühlsystem. Wir prüfen die elektrische Sicherheit, die Funktion des Drahtvorschubs und den Zustand aller Verschleißteile. Dokumentation aller Ergebnisse nach DIN EN 60974-4.
Elektrodenhandschweissen
Prüfung von E-Hand-Schweißgeräten und zugehörigen Stromquellen nach DGUV V3 und DIN EN 60974-4. Wir kontrollieren die Leerlaufspannung, die Isolation und den Schutzleiter. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Zustand der Elektrodenhalter und Anschlusskabel.
Zubehör & Kabel
Schweißzubehör unterliegt der gleichen Prüfpflicht wie die Geräte selbst. Wir prüfen Schlauchpakete, Massezangen, Verlängerungsleitungen, Zwischenstecker und Schweißzubehör auf elektrische Sicherheit und mechanische Unversehrtheit. Defekte Teile werden dokumentiert und zur Aussonderung empfohlen.
Ihre Vorteile bei der Schweißgeräte-Prüfung
- DIN EN 60974-4 zertifiziert: Unsere Prüftechniker sind nach der aktuellen Norm für Lichtbogenschweißeinrichtungen geschult und arbeiten mit kalibrierter Messtechnik. Ihre Prüfprotokolle sind rechtssicher und anerkannt.
- Prüfung vor Ort: Wir kommen in Ihre Werkstatt, auf Ihre Baustelle oder in Ihre Produktionshalle. Kein Transport Ihrer Geräte, kein Produktionsausfall. Die Prüfung erfolgt direkt am Einsatzort.
- Komplettpaket inkl. Zubehör: Wir prüfen nicht nur das Schweißgerät, sondern auch Schlauchpakete, Massezangen und Kabel. Ein Termin, eine Rechnung, alles dokumentiert.
- Digitale Prüfprotokolle: Alle Messergebnisse werden digital erfasst und sofort verfügbar. Inklusive Fotodokumentation und Prüfplaketten für jedes Gerät.
- Schnelle Termine: Dank unserer 200 Fachkräfte an 25+ Standorten sind wir schnell bei Ihnen. Auch kurzfristige Termine sind möglich – damit Ihre Prüffristen eingehalten werden.
Ablauf der Schweißgeräte-Prüfung
Normkonforme Prüfung Ihrer Lichtbogenschweißgeräte nach DIN EN 60974-4 – inklusive Zubehör und Schlauchpakete.
Sichtprüfung
Kontrolle von Gehäuse, Anschlüssen, Schlauchpaketen und Massezangen auf Beschädigungen und Verschleiß. Besonderes Augenmerk auf isolationskritische Stellen und mechanische Belastungspunkte.
Schutzleiterwiderstand
Messung des Schutzleiterwiderstands zwischen Gehäuse und Netzstecker nach DIN EN 60974-4. Dieser Wert ist entscheidend für die Sicherheit des Bedieners bei einem Isolationsfehler.
Isolationswiderstand
Isolationsmessung zwischen Primär- und Sekundärkreis zur Sicherstellung der Schutztrennung. Bei Schweißgeräten besonders kritisch, da hohe Ströme und Temperaturen die Isolation beanspruchen.
Funktions- & Leistungsprüfung
Prüfung der Schweißstromregelung, Leerlaufspannung und Sicherheitsabschaltung. Wir stellen sicher, dass das Gerät innerhalb der zulässigen Toleranzen arbeitet.
Häufige Fragen zur Schweissgeräte-Prüfung
Häufige Fragen
Lichtbogenschweißeinrichtungen müssen nach DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden. Die Standardfrist beträgt 12 Monate. In Betrieben mit besonders hoher Beanspruchung – etwa auf Baustellen oder in der Schwerindustrie – können kürzere Intervalle von 6 Monaten erforderlich sein. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Wir beraten Sie zur optimalen Fristengestaltung.
Grundsätzlich alle elektrisch betriebenen Schweißgeräte: WIG-Geräte (Wolfram-Inertgas), MIG/MAG-Geräte (Metall-Schutzgas), Elektrodenhandschweißgeräte (E-Hand), Plasmaschneider und Bolzenschweißgeräte. Auch Schweißinverter, Stromquellen und Gleichrichter fallen unter die Prüfpflicht. Die Leistungsklasse spielt dabei keine Rolle – vom kleinen Hobby-Inverter bis zur Industrieanlage ist alles prüfpflichtig.
Zum prüfpflichtigen Zubehör zählen Schlauchpakete (Brenner mit Schlauchleitung), Massezangen und Massekabel, Verlängerungsleitungen, Elektrodenhalter, Zwischenanschlussgeräte und Fernbedienungen. All diese Komponenten führen Strom und können bei Beschädigung eine Gefährdung darstellen. Wir prüfen das komplette Zubehör gemeinsam mit dem Gerät – in einem Termin.
Nein, die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Diese muss über eine elektrotechnische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und Kenntnisse der aktuellen Normen verfügen. Rein optische Sichtprüfungen können geschulte Mitarbeiter durchführen, die messtechnische Prüfung mit Prüfprotokoll erfordert jedoch einen qualifizierten Prüftechniker mit kalibrierter Messtechnik.
Die Prüfung eines einzelnen Schweißgeräts inklusive Zubehör dauert etwa 15 bis 30 Minuten. Bei einem typischen Betrieb mit 10 bis 20 Geräten rechnen Sie mit einem halben bis ganzen Arbeitstag. Wir stimmen den Termin so ab, dass Ihr Produktionsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die Geräte können nacheinander geprüft werden, während die übrigen weiterhin genutzt werden.
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