Brandschutzordnungen, Fluchtpläne und Schulungen – für den Ernstfall vorbereitet
Organisatorischer Brandschutz stellt sicher, dass Menschen im Brandfall richtig handeln. Die SFC Group erstellt Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil A, B und C, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrpläne nach DIN 14095. Wir schulen Ihre Mitarbeiter, benennen Brandschutzbeauftragte und organisieren Evakuierungsübungen.
Ein gutes Brandschutzkonzept ist nur so gut wie die Menschen, die es umsetzen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf praxisnahe Schulungen und verständliche Dokumentation. Unsere Brandschutzfachkräfte kennen die Anforderungen der Arbeitstättenverordnung, der DGUV Vorschrift 1 und der Landesbauordnungen.
Organisatorischer Brandschutz – komplett aus einer Hand
Von der Brandschutzordnung bis zur Evakuierungsübung: Alle organisatorischen Maßnahmen für Ihr Unternehmen.
Brandschutzordnung DIN 14096
Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen Teil A (Aushang), Teil B (für Mitarbeiter) und Teil C (für Personen mit besonderen Aufgaben). Normgerecht nach DIN 14096, individuell auf Ihr Objekt zugeschnitten und in verständlicher Sprache verfasst.
Flucht- und Rettungspläne
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601. Wir erstellen normgerechte Pläne mit allen vorgeschriebenen Piktogrammen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelplätzen. Aktualisierung bei baulichen Änderungen und regelmäßige Überprüfung alle zwei Jahre.
Feuerwehrpläne DIN 14095
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 für die Einsatzplanung der Feuerwehr. Lageplan, Geschosspläne und Sonderpläne mit Brandmeldeanlagen, Löschwasserversorgung und Gefahrstoffen. Wir stimmen die Pläne direkt mit Ihrer zuständigen Feuerwehr ab.
Brandschutzbegehungen
Regelmäßige Brandschutzbegehungen zur Prüfung der Einhaltung aller Brandschutzmaßnahmen. Wir kontrollieren Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Feuerlöscher, Beschilderung und organisatorische Vorkehrungen. Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit Maßnahmenempfehlungen.
Evakuierungsübungen
Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen für Ihr Unternehmen. Wir erstellen das Übungsszenario, weisen Evakuierungshelfer ein, beobachten den Ablauf und dokumentieren Verbesserungspotenziale. Mindestens eine Übung pro Jahr wird von der DGUV Vorschrift 1 empfohlen.
Brandschutzbeauftragter extern
Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Unsere Fachkräfte übernehmen die gesetzlich geforderten Aufgaben: Begehungen, Dokumentation, Schulungen und Kommunikation mit Behörden – ohne dass Sie einen eigenen Mitarbeiter abstellen müssen.
Ihre Vorteile im organisatorischen Brandschutz
Praxisnahe Schulungen, normgerechte Dokumente und ein fester Ansprechpartner.
- DIN 14096 zertifiziert: Alle Brandschutzordnungen, Fluchtpläne und Feuerwehrpläne werden von unseren zertifizierten Brandschutzfachkräften normgerecht erstellt und behördlich abgestimmt.
- Praxisnahe Schulungen: Unsere Trainer verbinden Theorie mit praktischen Übungen. Ihre Mitarbeiter lernen nicht nur Vorschriften, sondern trainieren das richtige Verhalten im Ernstfall.
- Digitale Dokumentation: Alle Dokumente stellen wir digital bereit – Fluchtpläne als druckfertige PDF, Brandschutzordnungen als editierbare Dateien. Aktualisierungen liefern wir zeitnah.
- Externer Brandschutzbeauftragter: Wir stellen qualifizierte externe Brandschutzbeauftragte, die alle gesetzlichen Aufgaben zuverlässig übernehmen – ohne Personalkosten für Sie.
- Alle Gewerke im Haus: Baulicher und technischer Brandschutz kommen aus einer Hand. So stimmen wir organisatorische Maßnahmen direkt mit den technischen Systemen in Ihrem Gebäude ab.
Häufige Fragen zum organisatorischen Brandschutz
Häufige Fragen
Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall und die vorbeugenden Maßnahmen in einem Gebäude. Teil A ist ein Aushang für alle Personen im Gebäude mit den wichtigsten Verhaltensregeln. Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter und enthält detaillierte Anweisungen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall. Teil C ist für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, also Brandschutzbeauftragte und Evakuierungshelfer.
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 müssen bei jeder baulichen Änderung aktualisiert werden, die den Fluchtweg betrifft. Unabhängig davon empfiehlt die Norm eine Überprüfung alle zwei Jahre. Auch bei Änderungen der Brandschutzeinrichtungen, zum Beispiel neue Feuerlöscher-Standorte oder zusätzliche Brandschutztüren, sollten die Pläne angepasst werden. Wir bieten Wartungsverträge, die die regelmäßige Aktualisierung einschließen.
Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Brandschutzbeauftragten, aber viele Sonderbauten und Arbeitsstätten schon. Die Sonderbauverordnungen der Länder schreiben für Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen und Industriebauten einen Brandschutzbeauftragten vor. Auch Versicherungen und Berufsgenossenschaften können einen Brandschutzbeauftragten fordern. Falls Sie intern keinen Mitarbeiter abstellen können, stellen wir einen qualifizierten externen Brandschutzbeauftragten.
Die Kosten hängen von der Gebäudegröße und dem Umfang ab. Eine Brandschutzordnung Teil A und B für ein kleines Bürogebäude beginnt bei etwa 1.500 Euro. Die vollständige Brandschutzordnung Teil A, B und C für größere Objekte liegt bei 3.000 bis 6.000 Euro. Im Preis enthalten sind Begehung, Erstellung aller Dokumente und Abstimmung mit der Brandschutzbehörde. Flucht- und Rettungspläne kosten je nach Geschosszahl ab 300 Euro pro Plan.
Wir planen die Übung gemeinsam mit Ihrem Brandschutzbeauftragten: Szenario festlegen, Evakuierungshelfer einweisen, Zeitpunkt bestimmen. Am Übungstag lösen wir den Alarm aus, beobachten den Ablauf an kritischen Punkten und messen die Evakuierungszeit. Anschließend erhalten Sie einen Bericht mit Ergebnissen, identifizierten Schwachstellen und konkreten Verbesserungsvorschlägen. Die gesamte Übung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten.
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