Türen und Tore prüfen: UVV-Pflicht, Fristen und häufigste Mängel
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen jährlich nach ASR A1.7 und DGUV 208-022 geprüft werden. Dieser Fachartikel erklärt die Prüfpflichten, den Ablauf, die Kosten und die häufigsten Mängel — inklusive Vergleich Wartung vs. Prüfung.
- Jährliche Prüfpflicht für alle kraftbetätigten Türen und Tore nach ASR A1.7 und DGUV 208-022.
- Prüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203 mit dokumentiertem Prüfprotokoll.
- Kosten: 150–400 € pro Tor für die jährliche Sicherheitsprüfung.
- Häufigste Mängel: Defekte Lichtschranken, verschlissene Sicherheitsleisten, fehlende Notentriegelung.
Gesetzliche Grundlagen
Defekte kraftbetätigte Türen und Tore verursachen laut DGUV jährlich 6.000–8.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Die UVV-Prüfung basiert auf mehreren Regelwerken:
- DGUV Information 208-022: Merkblatt „Türen und Tore" mit konkreten Handlungshilfen
- ASR A1.7: Arbeitsstättenregel für Türen und Tore — Sicherheit, Zuverlässigkeit, Wartung
- BetrSichV §14/§16: Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen
- DIN 18650: Sicherheitsanforderungen an automatische Türsysteme
Welche Türen und Tore sind prüfpflichtig?
Nur kraftbetätigte (mechanisierte) Systeme unterliegen der UVV-Prüfung:
Prüfpflichtig
- Automatische Schiebetüren (Supermärkte, Krankenhäuser)
- Automatische Drehflügel-/Karusselltüren
- Automatische Sektionaltore (Lagerhallen, Garagen)
- Automatische Rolltore
- Schnelllauftore (Betriebe, Tiefgaragen)
- Dockleveler und Andockgeräte
Nicht prüfpflichtig
Manuelle Türen ohne Antrieb, leichte Schiebeläden, Notausgangstüren ohne Elektromechanik.
Prüfintervalle: Mindestens jährlich
Nach BetrSichV §14 müssen kraftbetätigte Türen und Tore mindestens jährlich geprüft werden.
| Anlage | Standard-Intervall | Anmerkung |
|---|---|---|
| Automatische Schiebetüren | Jährlich | In Stoßzeiten evtl. alle 6 Monate |
| Schnelllauftore (häufig genutzt) | Alle 6 Monate | Bei >50 Zyklen/Tag |
| Automatische Sektionaltore | Jährlich | Zusätzliche Wartung nötig |
| Karusselltüren | Jährlich | Hohe Sicherheitsanforderungen |
| Dockleveler/Andockgeräte | Jährlich | Je nach Hersteller ggf. 6 Monate |
Was wird geprüft?
Die UVV-Prüfung umfasst Sicherheitseinrichtungen, Mechanik und Antrieb:
- Lichtschranken/Bewegungsmelder: Reagieren korrekt? Verschmutzt?
- Kontakt-/Druckleisten: Lösen bei Berührung aus?
- Not-Aus: Funktioniert der Notfall-Stopp?
- Schließkraft: Im Normbereich? (max. 220 N Türen, 260 N Tore)
- Schließkanten/Quetschstellen: Sicherheitsabstände eingehalten?
- Antrieb: Motor, Stromversorgung, Notstrom funktionsfähig?
- Notfunktionen: Manuelle Öffnung, Fluchtweg gesichert?
Prüfablauf Schritt für Schritt
Eine UVV-Prüfung dauert ca. 60–90 Minuten pro Tor und umfasst 5 Phasen:
5 Phasen der UVV-Prüfung
- 1. Vorbereitung (5–10 Min.): Zustand erfassen, Wartungsprotokoll prüfen, Prüfgeräte bereitstellen
- 2. Sichtprüfung (10–15 Min.): Verschleiß, Beschädigungen, Kennzeichnungen
- 3. Funktionsprüfung (20–30 Min.): Türöffner, Sensorik, Sicherheitsleisten, Not-Aus, Schließkraft
- 4. Messungen (15–20 Min.): Spaltmaße, Stromversorgung, Druckprobe
- 5. Dokumentation (10–15 Min.): Messwerte, Fotos, Beurteilung, Prüfplakette
Wer darf prüfen? — Befähigte Personen nach TRBS 1203
UVV-Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden:
- Fachliche Grundausbildung: Elektrotechnik oder Maschinenbau
- Berufserfahrung: Mind. 2–3 Jahre mit automatischen Türen/Toren
- Spezialschulung: Nach DGUV 208-022 (TÜV, BG ETEM, IHK)
- Aktuelle Kenntnisse: Auffrischung alle 2–3 Jahre
Häufige Mängel und Unfallrisiken
Defekte Türen und Tore verursachen jährlich 6.000–8.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Die häufigsten Mängel:
| Mangel | Ursache | Gefahr | Behebung |
|---|---|---|---|
| Verunreinigte Sensoren | Staub, Schmutz | Tür öffnet nicht korrekt | Reinigung/Austausch |
| Defekte Lichtschranke | Elektronikfehler | Tür schließt während Durchgang | Sensor-Austausch |
| Zu hohe Schließkraft | Verschleiß, Fehleinstellung | Quetschverletzungen | Neu-Kalibrierung |
| Verschlissene Gleitschienen | Abnutzung | Blockade, unebene Bewegung | Wartung/Austausch |
| Fehlender Not-Aus | Beschädigung | Keine Möglichkeit zu stoppen | Sofortiger Austausch |
| Scharfe Kanten | Korrosion | Schnitt-/Quetschverletzungen | Abschleifen/Abdeckung |
| Stromausfallverschluss defekt | Batterie leer | Fluchtweg blockiert | Batterie/Mechanik reparieren |
| Zu kurze Öffnungsverzögerung | Fehleinstellung | Personen können nicht durchgehen | Neu-Programmierung |
Dokumentation und Prüfbuch
Ordnungsgemäße Dokumentation ist rechtlich vorgeschrieben und entscheidend im Schadensfall: Prüfprotokoll mit Datum, Prüfer, Messwerten und Befunden, Fotos von Mängeln, Prüfplakette. Aufbewahrung: 5–10 Jahre.
Kosten der UVV-Prüfung
Typische Kosten je Prüfung:
- Einfache Schiebetür: 150–250 €
- Automatisches Sektionaltor: 200–350 €
- Schnelllauftor (halbjährlich): 250–400 €
- Karusselltür: 200–300 €
Jahresbudget Beispiel (3 Schiebetüren + 2 Sektionaltore): ca. 1.300–1.500 €.
Wartung vs. Prüfung – Unterschiede
Wartung (Schmieren, Reinigen, alle 4–8 Wochen) und Prüfung (Sicherheitskontrolle, jährlich) sind zwei verschiedene Dinge. Eine Wartung ersetzt keine Prüfung!
| Aspekt | Wartung | Prüfung |
|---|---|---|
| Ziel | Erhaltung der Funktionsfähigkeit | Überprüfung der Sicherheit |
| Rechtliche Pflicht | Empfohlen, nicht immer Pflicht | Gesetzlich vorgeschrieben (BetrSichV) |
| Häufigkeit | Alle 4–8 Wochen | Mindestens jährlich |
| Maßnahmen | Schmieren, Reinigung, kleine Reparaturen | Funktionsprüfung, Messungen, Sensorprüfung |
| Kosten | Gering (Verbrauchsmaterial) | Mittelhoch (Fachperson, Zeit) |
Wartung ersetzt keine Prüfung
Auch häufig gewartete Systeme müssen jährlich geprüft werden. Die UVV-Prüfung ist eine eigenständige Sicherheitskontrolle, die nur durch befähigte Personen durchgeführt werden darf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, alle kraft betätigten (automatischen) Türen und Tore unterliegen der Prüfpflicht nach BetrSichV. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie keine Gefährdung darstellen (z.B. sehr einfache, langsam schließende Systeme ohne Quetschstellen). Im Zweifel sollten Sie den Sicherheitstechniker fragen.
Bei Nichtdurchführung drohen: 1) Haftung bei Unfällen und Schadenersatz, 2) Geldstrafen bis 25.000 €, 3) Freiheitsstrafen bis 5 Jahre (bei grober Fahrlässigkeit mit Personenschaden), 4) Versicherungsleistungsverweigerung, 5) Betriebsuntersagung durch Behörden.
Nein, nicht ohne Befähigung. Die Prüfung muss durch eine "befähigte Person" durchgeführt werden – das ist jemand mit Fachausbildung, Erfahrung und spezifischer Schulung. Sie können aber als Betreiber die Prüfung beauftragen und die Ergebnisse überwachen.
Prüfer finden Sie über: 1) TÜV-Unternehmen (TÜV SÜD, TÜV NORD), 2) Spezialunternehmen für Türen und Tore, 3) FM-Dienstleister (wie die SFC Group), 4) Fachdatenbanken der BG ETEM. Achten Sie auf Zertifizierungen und Referenzen.
Eine regelmäßige Wartung ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Warten Sie Ihre Türen/Tore, werden sie seltener ausfallen und die Prüfungen fallen besser aus. Viele Betreiber kombinieren: Wartung alle 6-8 Wochen + Prüfung jährlich = Spitzenzustand.
Sofortige Sperrung ist notwendig bei: 1) Defektem Not-Aus (Notfall-Stopp geht nicht), 2) Fehlender Lichtschranke/Sensor (öffnet nicht), 3) Unkontrollierten Schließbewegungen (zu schnell/zu hart), 4) Blockaden oder mechanischen Defekten. Nutzen Sie das Tor nicht, bis es repariert ist – das Haftungsrisiko ist zu hoch.
UVV-Prüfung für Türen und Tore
Normgerechte Sicherheitsprüfung nach DGUV 208-022 und ASR A1.7 — inklusive Kraftmessung, Sensorprüfung und rechtssicherer Dokumentation.
Hinweis: Dieser Fachartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. UVV-Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Stand: <time datetime="2026-04-15">April 2026</time>.
Quellen und Normenverweise
- ASR A1.7 — Türen und Tore. Technische Regeln für Arbeitsstätten.
- DGUV Information 208-022 — Türen und Tore. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) — Sicherheit bei Verwendung von Arbeitsmitteln.
- DIN 18650 — Automatische Türsysteme: Sicherheitsanforderungen.