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Prüfservice nach DGUV

Türen und Tore prüfen: UVV-Pflicht, Fristen und häufigste Mängel

15. March 2025 Fachredaktion Facility Services

UVV-Prüfung Türen Tore: DGUV 208-022, ASR A1.7, BetrSichV. Prüfintervalle, Prüfablauf, befähigte Personen, Kosten und Häufige Mängel.

UVV Prüfung an automatischer Tür

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen jährlich nach ASR A1.7 und DGUV 208-022 geprüft werden. Dieser Fachartikel erklärt die Prüfpflichten, den Ablauf, die Kosten und die häufigsten Mängel — inklusive Vergleich Wartung vs. Prüfung.

  • Jährliche Prüfpflicht für alle kraftbetätigten Türen und Tore nach ASR A1.7 und DGUV 208-022.
  • Prüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203 mit dokumentiertem Prüfprotokoll.
  • Kosten: 150–400 € pro Tor für die jährliche Sicherheitsprüfung.
  • Häufigste Mängel: Defekte Lichtschranken, verschlissene Sicherheitsleisten, fehlende Notentriegelung.

Gesetzliche Grundlagen

Defekte kraftbetätigte Türen und Tore verursachen laut DGUV jährlich 6.000–8.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Die UVV-Prüfung basiert auf mehreren Regelwerken:

  • DGUV Information 208-022: Merkblatt „Türen und Tore" mit konkreten Handlungshilfen
  • ASR A1.7: Arbeitsstättenregel für Türen und Tore — Sicherheit, Zuverlässigkeit, Wartung
  • BetrSichV §14/§16: Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen
  • DIN 18650: Sicherheitsanforderungen an automatische Türsysteme

Welche Türen und Tore sind prüfpflichtig?

Nur kraftbetätigte (mechanisierte) Systeme unterliegen der UVV-Prüfung:

 

Prüfpflichtig

  • Automatische Schiebetüren (Supermärkte, Krankenhäuser)
  • Automatische Drehflügel-/Karusselltüren
  • Automatische Sektionaltore (Lagerhallen, Garagen)
  • Automatische Rolltore
  • Schnelllauftore (Betriebe, Tiefgaragen)
  • Dockleveler und Andockgeräte

 

Nicht prüfpflichtig

Manuelle Türen ohne Antrieb, leichte Schiebeläden, Notausgangstüren ohne Elektromechanik.

Prüfintervalle: Mindestens jährlich

Nach BetrSichV §14 müssen kraftbetätigte Türen und Tore mindestens jährlich geprüft werden.

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Anlage Standard-Intervall Anmerkung
Automatische Schiebetüren Jährlich In Stoßzeiten evtl. alle 6 Monate
Schnelllauftore (häufig genutzt) Alle 6 Monate Bei >50 Zyklen/Tag
Automatische Sektionaltore Jährlich Zusätzliche Wartung nötig
Karusselltüren Jährlich Hohe Sicherheitsanforderungen
Dockleveler/Andockgeräte Jährlich Je nach Hersteller ggf. 6 Monate

Was wird geprüft?

Die UVV-Prüfung umfasst Sicherheitseinrichtungen, Mechanik und Antrieb:

  • Lichtschranken/Bewegungsmelder: Reagieren korrekt? Verschmutzt?
  • Kontakt-/Druckleisten: Lösen bei Berührung aus?
  • Not-Aus: Funktioniert der Notfall-Stopp?
  • Schließkraft: Im Normbereich? (max. 220 N Türen, 260 N Tore)
  • Schließkanten/Quetschstellen: Sicherheitsabstände eingehalten?
  • Antrieb: Motor, Stromversorgung, Notstrom funktionsfähig?
  • Notfunktionen: Manuelle Öffnung, Fluchtweg gesichert?

Prüfablauf Schritt für Schritt

Eine UVV-Prüfung dauert ca. 60–90 Minuten pro Tor und umfasst 5 Phasen:

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5 Phasen der UVV-Prüfung

  • 1. Vorbereitung (5–10 Min.): Zustand erfassen, Wartungsprotokoll prüfen, Prüfgeräte bereitstellen
  • 2. Sichtprüfung (10–15 Min.): Verschleiß, Beschädigungen, Kennzeichnungen
  • 3. Funktionsprüfung (20–30 Min.): Türöffner, Sensorik, Sicherheitsleisten, Not-Aus, Schließkraft
  • 4. Messungen (15–20 Min.): Spaltmaße, Stromversorgung, Druckprobe
  • 5. Dokumentation (10–15 Min.): Messwerte, Fotos, Beurteilung, Prüfplakette

Wer darf prüfen? — Befähigte Personen nach TRBS 1203

UVV-Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden:

  • Fachliche Grundausbildung: Elektrotechnik oder Maschinenbau
  • Berufserfahrung: Mind. 2–3 Jahre mit automatischen Türen/Toren
  • Spezialschulung: Nach DGUV 208-022 (TÜV, BG ETEM, IHK)
  • Aktuelle Kenntnisse: Auffrischung alle 2–3 Jahre

Häufige Mängel und Unfallrisiken

Defekte Türen und Tore verursachen jährlich 6.000–8.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Die häufigsten Mängel:

Mangel Ursache Gefahr Behebung
Verunreinigte Sensoren Staub, Schmutz Tür öffnet nicht korrekt Reinigung/Austausch
Defekte Lichtschranke Elektronikfehler Tür schließt während Durchgang Sensor-Austausch
Zu hohe Schließkraft Verschleiß, Fehleinstellung Quetschverletzungen Neu-Kalibrierung
Verschlissene Gleitschienen Abnutzung Blockade, unebene Bewegung Wartung/Austausch
Fehlender Not-Aus Beschädigung Keine Möglichkeit zu stoppen Sofortiger Austausch
Scharfe Kanten Korrosion Schnitt-/Quetschverletzungen Abschleifen/Abdeckung
Stromausfallverschluss defekt Batterie leer Fluchtweg blockiert Batterie/Mechanik reparieren
Zu kurze Öffnungsverzögerung Fehleinstellung Personen können nicht durchgehen Neu-Programmierung

Dokumentation und Prüfbuch

Ordnungsgemäße Dokumentation ist rechtlich vorgeschrieben und entscheidend im Schadensfall: Prüfprotokoll mit Datum, Prüfer, Messwerten und Befunden, Fotos von Mängeln, Prüfplakette. Aufbewahrung: 5–10 Jahre.

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Kosten der UVV-Prüfung

Typische Kosten je Prüfung:

  • Einfache Schiebetür: 150–250 €
  • Automatisches Sektionaltor: 200–350 €
  • Schnelllauftor (halbjährlich): 250–400 €
  • Karusselltür: 200–300 €

Jahresbudget Beispiel (3 Schiebetüren + 2 Sektionaltore): ca. 1.300–1.500 €.

Wartung vs. Prüfung – Unterschiede

Wartung (Schmieren, Reinigen, alle 4–8 Wochen) und Prüfung (Sicherheitskontrolle, jährlich) sind zwei verschiedene Dinge. Eine Wartung ersetzt keine Prüfung!

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Aspekt Wartung Prüfung
Ziel Erhaltung der Funktionsfähigkeit Überprüfung der Sicherheit
Rechtliche Pflicht Empfohlen, nicht immer Pflicht Gesetzlich vorgeschrieben (BetrSichV)
Häufigkeit Alle 4–8 Wochen Mindestens jährlich
Maßnahmen Schmieren, Reinigung, kleine Reparaturen Funktionsprüfung, Messungen, Sensorprüfung
Kosten Gering (Verbrauchsmaterial) Mittelhoch (Fachperson, Zeit)

Wartung ersetzt keine Prüfung

Auch häufig gewartete Systeme müssen jährlich geprüft werden. Die UVV-Prüfung ist eine eigenständige Sicherheitskontrolle, die nur durch befähigte Personen durchgeführt werden darf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, alle kraft betätigten (automatischen) Türen und Tore unterliegen der Prüfpflicht nach BetrSichV. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie keine Gefährdung darstellen (z.B. sehr einfache, langsam schließende Systeme ohne Quetschstellen). Im Zweifel sollten Sie den Sicherheitstechniker fragen.

Bei Nichtdurchführung drohen: 1) Haftung bei Unfällen und Schadenersatz, 2) Geldstrafen bis 25.000 €, 3) Freiheitsstrafen bis 5 Jahre (bei grober Fahrlässigkeit mit Personenschaden), 4) Versicherungsleistungsverweigerung, 5) Betriebsuntersagung durch Behörden.

Nein, nicht ohne Befähigung. Die Prüfung muss durch eine "befähigte Person" durchgeführt werden – das ist jemand mit Fachausbildung, Erfahrung und spezifischer Schulung. Sie können aber als Betreiber die Prüfung beauftragen und die Ergebnisse überwachen.

Prüfer finden Sie über: 1) TÜV-Unternehmen (TÜV SÜD, TÜV NORD), 2) Spezialunternehmen für Türen und Tore, 3) FM-Dienstleister (wie die SFC Group), 4) Fachdatenbanken der BG ETEM. Achten Sie auf Zertifizierungen und Referenzen.

Eine regelmäßige Wartung ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Warten Sie Ihre Türen/Tore, werden sie seltener ausfallen und die Prüfungen fallen besser aus. Viele Betreiber kombinieren: Wartung alle 6-8 Wochen + Prüfung jährlich = Spitzenzustand.

Sofortige Sperrung ist notwendig bei: 1) Defektem Not-Aus (Notfall-Stopp geht nicht), 2) Fehlender Lichtschranke/Sensor (öffnet nicht), 3) Unkontrollierten Schließbewegungen (zu schnell/zu hart), 4) Blockaden oder mechanischen Defekten. Nutzen Sie das Tor nicht, bis es repariert ist – das Haftungsrisiko ist zu hoch.

UVV-Prüfung für Türen und Tore

Normgerechte Sicherheitsprüfung nach DGUV 208-022 und ASR A1.7 — inklusive Kraftmessung, Sensorprüfung und rechtssicherer Dokumentation.

Fachredaktion Facility Services

SFC Group GmbH · Fachbereich Facility Services

Unsere Fachredaktion umfasst befähigte Prüfer nach TRBS 1203 mit Spezialisierung auf kraftbetätigte Türen und Tore.

Zuletzt aktualisiert: April 2026

Hinweis: Dieser Fachartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. UVV-Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Stand: <time datetime="2026-04-15">April 2026</time>.

Quellen und Normenverweise

  1. ASR A1.7 — Türen und Tore. Technische Regeln für Arbeitsstätten.
  2. DGUV Information 208-022 — Türen und Tore. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
  3. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) — Sicherheit bei Verwendung von Arbeitsmitteln.
  4. DIN 18650 — Automatische Türsysteme: Sicherheitsanforderungen.

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